SERVICE
Unterstützung für Ihr Bauvorhaben
Unser qualifizierter Fachbetrieb verfügt sowohl über die Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG als auch über die Bescheinigung zur Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG. Für Sie als Auftraggeber bedeutet das: maximale Sicherheit, weniger Verwaltungsaufwand und eine unkomplizierte Abwicklung Ihrer Bauleistungen,